DiGAs (digitale Gesundheitsanwendungen) sind digitale Anwendungen, die ärztlich bzw. medizinisch eingesetzt werden, um den Gesundheitszustand von Patienten zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Apps oder Webanwendungen, die bestimmte medizinische Zwecke verfolgen – etwa die Behandlung oder Linderung von Beschwerden, die Erkennung von Krankheitszeichen oder die Unterstützung bei der Therapie. Eine DiGA kann in Deutschland nur dann als DiGA angeboten werden, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und in einem offiziellen Verzeichnis gelistet ist. Dieses Verzeichnis dient dazu, Transparenz zu schaffen: Nutzer können nachvollziehen, welche Anwendungen als DiGA anerkannt sind und wofür sie eingesetzt werden. Bei der Einordnung als DiGA stehen die medizinische Zweckbestimmung sowie die Qualität der Anwendung im Vordergrund. Je nach DiGA können Informationen zu vorgesehenem Anwendungsbereich, Zielgruppe und unterstützenden Effekten bereitgestellt werden. Für die Nutzung ist zudem relevant, dass DiGAs in der Regel im Versorgungsprozess eingebunden sind – etwa durch die ärztliche Verordnung bzw. Empfehlung. Ein Vergleich von DiGAs kann dabei helfen, Anwendungen mit ähnlichem medizinischem Zweck systematisch gegenüberzustellen. Typische Vergleichskriterien sind unter anderem der Indikationsbereich (medizinischer Anwendungsfall), die Zielgruppe, der Funktionsumfang (z. B. Anleitung, Monitoring, Therapiebegleitung), der Umgang mit Daten sowie die Rahmenbedingungen der Verfügbarkeit im Gesundheitssystem.
DigiNavi ist das Resultat der Pilotstudie “Digitale Navigatoren zur Akzeptanz- und Kompetenzentwicklung mit Mental Health Apps”. Als Teil dieser Studie wurden Anforderungen darüber erhoben, was sich Patienten sowie medizinisches Personal gleichermaßen von einer Informationswebsite über Digitale Gesundheitsanwendungen wünschen. Ergebnis war ein Katalog an 29 Anforderungen. Diese Website stellt nun den ersten Prototypen dar, der sich auf diesen Anforderungskatalog bezieht. Im jetzigen Entwicklungsstand der Website konnten dabei 13 der 29 Anforderungen umgesetzt werden. Wir hoffen diese Zahl in Zukunft weiter erhöhen zu können.
Eine DiGA kann im deutschen Gesundheitssystem in der Regel über eine ärztliche Verordnung in den Versorgungsprozess eingebunden werden. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine digitale Gesundheitsanwendung als geeigneten Bestandteil der Behandlung einschätzt, prüft er im konkreten Fall, ob die DiGA zur medizinischen Zielsetzung und Indikation passt. Diese Einschätzung orientiert sich an der Versorgungssituation sowie an den Eigenschaften der jeweiligen DiGA. Der Prozess ist dabei typischerweise mehrstufig: Zunächst erfolgt eine medizinische Bewertung im Rahmen der Behandlung. Wenn die DiGA als sinnvoll erachtet wird, kann sie im Behandlungskontext veranlasst oder verordnet werden. Anschließend erhält der Patient je nach Ausgestaltung Zugang zur DiGA, um die Anwendung entsprechend der vorgesehenen medizinischen Zweckbestimmung zu nutzen. Für Nutzer ist wichtig zu verstehen: DiGAs sind digitale Anwendungen, die eine ärztliche Einordnung benötigen. Sie sollen die Therapie unterstützen oder die Versorgung ergänzen, ersetzen aber in der Regel keine medizinische Behandlung. Stattdessen können sie beispielsweise dabei helfen, Trainings- oder Therapieprozesse strukturiert zu begleiten oder den Verlauf im Alltag nach Maßgabe der DiGA-Zielsetzung zu unterstützen. Gerade weil DiGAs sich im konkreten Anwendungsbereich und im Funktionsumfang unterscheiden, kann ein Vergleich helfen, sich vor einem Termin oder im Austausch mit der Praxis einen Überblick zu verschaffen. Sinnvolle Vergleichspunkte sind dabei unter anderem die Indikation, die Zielgruppe, der Funktionsumfang sowie der geplante Einsatz in der Versorgung. So lässt sich das Gespräch mit der behandelnden Praxis gezielter vorbereiten.
Werden in Zukunft hier aufgeführt werden...